Nach § 6 Teledienstgesetz haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Teledienste bestimmte Informationen bereitzustellen. Dazu gehören der Name des Betreibers sowie seine Anschrift, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Zusätzlich ist die USt-IdNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz und die verantwortliche Person im Sinne des Presserechts anzugeben.